Allgemeine Geschäftsbedingungen der HTMfactory®§ 1 Vertragsgrundlagen 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen HTMfactory® unverzüglich mitzuteilen. 1.3 Der Kunde benennt HTMfactory® auf Wunsch einen Ansprechpartner sowie dessen Stellvertreter, der die Durchführung des Vertragsverhältnisses für den Kunden verantwortlich und sachverständig leitet. 1.4 Veränderungen in den benannten Personen hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gilt der zuvor benannten Ansprechpartner und/oder dessen Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen seiner bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 1.5 Der Ansprechpartner des Kunden und HTMfactory® verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. § 2 Mitwirkungspflichten des Kunden 2.1 Der Kunde unterstützt HTMfactory® bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird HTMfactory® hinsichtlich der von HTMfactory® zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. 2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. 2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, HTMfactory® im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese HTMfactory® umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass HTMfactory® die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. § 3 Beteiligung Dritter Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von HTMfactory® tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. HTMfactory® hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn HTMfactory® aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. § 4 Termine 4.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. 4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat HTMfactory® nicht zu vertreten und berechtigen HTMfactory®, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. HTMfactory® wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. § 5 Leistungsänderungen 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von HTMfactory® zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber HTMfactory® äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von acht Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann HTMfactory® von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 5.2 HTMfactory® prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt HTMfactory®, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt HTMfactory® dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt HTMfactory® die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit schriftlich zurückzuziehen. 5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird HTMfactory® dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. HTMfactory® wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 5.7 Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Der Aufwand wird für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der HTMfactory® berechnet. 5.8 HTMfactory® ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von HTMfactory® für den Kunden zumutbar ist. § 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen 6.1 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen stellt HTMfactory® seine Leistungen monatlich in Rechnung. Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden die Gebühren halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand kann per E-Mail erfolgen. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der HTMfactory® getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der HTMfactory® für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. 6.2 Fällige Forderungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, HTMfactory® bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Scheitert ein Lastschrifteneinzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet HTMfactory® für die Bearbeitung des gescheiterten Lastschrifteneinzugs eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR . Andere Zahlungsarten können eingeräumt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. HTMfactory® bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist, der sodann erstattungsfähig ist. 6.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird HTMfactory® zunächst die Zahlung anmahnen. HTMfactory® ist berechtigt, für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR in Rechnung zu stellen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Zahlt der Kunde auf die Mahnung hin fällige Beträge nicht, ist HTMfactory® unbeschadet eigener vertraglicher Ansprüche berechtigt, die vertraglich versprochenen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde die rückständigen Forderungen gezahlt hat. Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn eine Lastschrift von der Bank des Kunden zurückgewiesen wird oder der Abbuchung vom Konto des Kunden widersprochen wird. 6.4 Im Falle des Zahlungsverzugs werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 247 BGB) belastet. Ist der Kunde Unternehmer, werden Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten. § 7 Rechte 7.1 Soweit HTMfactory® ein Werk für den Kunden erstellt gewährt HTMfactory® dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. 7.2 Erstellt HTMfactory® für den Kunden ein Werk, ist eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. 7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. HTMfactory® kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. § 8 Haftung 8.1 HTMfactory® haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HTMfactory® nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 8.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 25.000 EUR, maximal aber auf die vereinbarte Vergütung. 8.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet HTMfactory® insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 8.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von HTMfactory®. § 9 Geheimhaltung, Presseerklärungen 9.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. 9.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 9.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 9.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. § 10 Sonstiges 10.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 10.2 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 10.3 HTMfactory® ist befugt, die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 10.4 Es gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HTMfactory®. Diese können jederzeit unter www.htmfactory.com eingesehen werden. § 11 Schlussbestimmungen 11.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können seitens HTMfactory® auch per E-Mail erfolgen. 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 11.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 11.5 Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Letzte Aktualisierung: März 2008 Geschäftsbedingungen für Webhosting § 1 Vertragsgegenstand 1.1 HTMfactory® betreibt im Rahmen eines Resellervertrages einen Rechner, der ständig an das Internet angebunden ist (Webserver). Er stellt dem Kunden Plattenspeicher auf dem Webserver für eigene Zwecke zu Verfügung. 1.2 Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das Internet für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen. 1.3 HTMfactory® erbringt seine Leistungen auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seines Leistungsangebots für Webhosting-Leistungen, die Vertragsbestandteil sind. § 2 Leistungen des Providers 2.1 HTMfactory® erbringt selbst oder durch Dritte Webhosting-Leistungen nach näherer Maßgabe des beigefügten Leistungsangebots für Webhosting-Leistungen. Dem Kunden ist bekannt, dass Webspace-Accounts mit eigener Domain auf einem virtuellen Server nur mit Browsern angesprochen werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen entsprechen. 2.2 Die im Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten Leistungen erbringt HTMfactory® nach näherer Absprache. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt HTMfactory® eigene Aufwendungen in Rechnung. 2.3 Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von HTMfactory® nicht berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. HTMfactory® wird solchen Drittpräsentationen aber zustimmen, sofern seine eigenen Interessen hiervon nicht berührt werden. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von HTMfactory® nicht berechtigt, Dritten unter Verwendung des ihm von HTMfactory® zur Verfügung gestellten Plattenspeichers kostenlose E-Mail-Dienste anzubieten. 2.4 Die durch HTMfactory® zugesagten Erreichbarkeits- und Performancewerte des Webservers werden durch die für den jeweiligen Dienst gültigen Service-Vereinbarungen von HTMfactory® geregelt. 2.5 HTMfactory® stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst über eine Internetverbindung speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol - FTP). 2.6 HTMfactory® stellt dem Kunden hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und HTMfactory® unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. 2.7 Für den Inhalt seiner Seiten ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt HTMfactory® im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei. 2.8 Sollte HTMfactory® von Dritten unter Hinweis auf die angeblich rechtliche Unzulässigkeit einzelner oder aller Daten des Kunden, die sich auf dem Webserver befinden, oder einer für den Kunden registrierten oder von ihm genutzten Internetdomain aufgefordert werden, Daten oder Domains vom Abruf durch Dritte auszuschließen, ist HTMfactory® berechtigt, den Webserver ganz oder teilweise sofort zu dekonnektieren. Er ist in einem solchen Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich von der Abschaltung zu informieren und ihm die Identität des Dritten, soweit sie bekannt ist, zu offenbaren. § 3 Leistungen des Kunden 3.1 Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot für Webhosting-Leistungen ausgewiesenen Preise. 3.2 Der Kunde wird für die Daten, die auf seinem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden. 3.3 Der Kunde wird die in seine POP3-Box eingehenden Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens 4 Wochen abrufen. HTMfactory® behält sich das recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, soweit die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. 3.4 Die im Leistungsangebot ausgewiesenen monatlichen Pauschalen sind im Voraus zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, HTMfactory® bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Die Pauschalen für die Registrierung von Domains beim DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Registry muss HTMfactor yselbst im Voraus bezahlen. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrags werden daher jeweils am Anfang eines jeden Jahres, in der die Domain für den Kunden registriert ist, die durch die aktuelle Preisliste von HTMfactory® ausgewiesenen Jahrespauschalen fällig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Jahrespauschalen findet nicht statt. § 4 Internetdomains 4.1 Soweit Gegenstand der Leistungen von HTMfactory® auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der Registry lediglich als Vermittler tätig. Durch Domainvergabe-Verträge wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. 4.2 HTMfactory® übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Auftrag des Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von HTMfactory® vergebenen Subdomains. 4.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen durch Registrierung und Konnektierung des Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzeswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde verpflichtet sich, HTMfactory® von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Registrierung und Nutzung von Domains freizustellen. 4.4 Der Kunde stellt sicher, dass im Falle der Vertragsbeendigung seine Domains unverzüglich in die Verwahrung eines neuen Providers übergehen oder dass er auf die Domain verzichtet. Zum Übergang auf einen neuen Provider kann der Kunde insbesondere einen Antrag auf Konnektivitäts-Koordination (KK-Antrag) stellen. HTMfactory® ist berechtigt, KK-Anträgen erst dann stattzugeben, wenn sämtliche offene Forderungen gegenüber dem Kunden beglichen sind. 4.5 Sollte nicht spätestens 30 Tage nach Vertragsende ein KK-Antrag bei HTMfactory® eingegangen sein, kann HTMfactory® die Domain des Kunden nach seinem Ermessen an die zuständige Registry zurückgeben oder endgültig dekonnektieren. § 5 Datenschutz 5.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von HTMfactory® während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt HTMfactory® auch zur Beratung seiner anderen Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. 5.2 HTMfactory® verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. HTMfactory® wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. 5.3 Dies gilt nur insoweit nicht, als HTMfactory® gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. 5.4 HTMfactory® weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. 5.5 Der Kunde weiß, dass HTMfactory® die technische Möglichkeit hat, das auf dem Webserver von HTMfactory® gegebenenfalls gespeicherte Seitenangebot und weitere dort abgelegte Daten des Kunden sowie den Nachrichtenverkehr, der über den Webserver läuft, jederzeit einzusehen. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge. § 6 Dauer des Vertrages, Kündigung 6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in den Leistungsangeboten der HTMfactory® gilt folgende Kündigungsvereinbarung: Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie HTMfactory® am 1. Tag des Monats, in dem sie wirksam werden soll, schriftlich vorliegt. Andernfalls gilt sie als Kündigung zum darauf folgenden Monat. Die Zusendung einer E-Mail genügt dem vorgenannten Schriftformerfordernis nicht. Eine Kündigung durch HTMfactory® kann auch per E-Mail erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch HTMfactory® gilt insbesondere - ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, kennzeichenrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, - ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, - die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch HTMfactory®, - eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für HTMfactory® dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. § 7 Schlussbestimmungen Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung. Letzte Aktualisierung: März 2008 |
